Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schier-Mehr
Inh. Philipp Schirmer
Lindenweg 1
76593 Gernsbach
philipp.schirmer@schier-mehr.de
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB”) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Schier-Mehr, Inh. Philipp Schirmer (nachfolgend „Auftragnehmer”) und dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend „Auftraggeber”).
(2) Die AGB gelten für alle Leistungen des Auftragnehmers, insbesondere in den Bereichen:
a) CRM-Implementierung und -Konfiguration
b) Webentwicklung und Webdesign
c) Marketing-Beratung und Marketing-Automatisierung
d) Consulting und strategische Beratung
e) Laufender Service und Wartung
(3) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Fassung dieser AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(4) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (i. S. d. § 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragserteilung des Auftraggebers und schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande. Die Unterschrift unter das jeweilige Angebot oder eine elektronische Bestätigung (z. B. per E-Mail) gelten als Schriftform im Sinne dieser Bestimmung.
(3) Das jeweilige Angebot einschließlich der darin beschriebenen Leistungen, Stundenzahlen und Preise ist integraler Bestandteil des Vertrages.
(4) Mündliche Nebenabreden bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht, sofern sie nicht schriftlich bestätigt werden.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem anerkannten Stand der Technik und mit der gebotenen Sorgfalt.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Leistungen qualifizierte Dritte (Subunternehmer) einzusetzen. Er bleibt dem Auftraggeber gegenüber für die ordnungsgemäße Erfüllung verantwortlich.
(3) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs (Change Requests) bedürfen der schriftlichen Vereinbarung beider Parteien. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber die Auswirkungen auf Zeitplan und Vergütung vor Umsetzung mitteilen.
(4) Sollten sich im Rahmen der Zusammenarbeit zusätzliche Leistungen ergeben, die den Rahmen des bestehenden Angebots übersteigen, werden diese als separates Projekt mit eigenem Angebot angelegt.
§ 4 Vergütung
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot.
(2) Alle Preise verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Sollten im Angebot Stundenpuffer vorgesehen sein, deren Verwendung an bestimmte Bedingungen geknüpft ist, erfolgt die Nutzung dieser Stunden nach gemeinsamer Abstimmung der Parteien.
(4) Leistungen, die über den im Angebot vereinbarten Umfang hinausgehen, werden nach vorheriger schriftlicher Freigabe durch den Auftraggeber zum im Angebot vereinbarten Stundensatz abgerechnet. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich informieren, wenn absehbar ist, dass der vereinbarte Umfang nicht ausreicht.
(5) Lizenzkosten für Drittanbieter-Software (z. B. CRM-Systeme, CMS-Plattformen, Marketing-Tools, Hosting, Plugins oder sonstige Tools) sind nicht Bestandteil der Vergütung des Auftragnehmers. Diese Kosten werden vom Auftraggeber eigenständig und unmittelbar mit dem jeweiligen Anbieter getragen. Der Auftragnehmer ist weder Vertragspartner noch Vermittler dieser Lizenzverträge und übernimmt keinerlei Haftung für Verfügbarkeit, Preisänderungen, Leistungsumfang oder Vertragsbedingungen der jeweiligen Drittanbieter.
§ 5 Zahlungsbedingungen
(1) Der Zahlungsplan wird im jeweiligen Angebot oder Vertrag individuell vereinbart.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern im Angebot nicht anders vereinbart.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, noch ausstehende Leistungen zurückzuhalten, bis fällige Zahlungen vollständig eingegangen sind.
§ 6 Projektablauf und Termine
(1) Der Projektstart erfolgt nach Eingang der ersten Teilzahlung und gemeinsamer Abstimmung eines Starttermins, sofern im Angebot nicht anders geregelt.
(2) Vom Auftragnehmer genannte Termine und Fristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, sie sind im Angebot ausdrücklich als Fixtermine bezeichnet.
(3) Verzögerungen, die auf höhere Gewalt, Krankheit oder Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers zurückzuführen sind, berechtigen den Auftragnehmer zur entsprechenden Verlängerung der Leistungsfrist.
(4) Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, verlängern den Leistungszeitraum entsprechend und begründen keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Vertragsstrafe gegenüber dem Auftragnehmer.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die für die Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig und unentgeltlich zu erbringen. Hierzu gehören insbesondere:
a) Benennung eines festen Ansprechpartners mit Entscheidungsbefugnis
b) Bereitstellung aller erforderlichen Zugänge, Systeme, Daten und Unterlagen
c) Zeitnahe Rückmeldung und Freigabe von Arbeitsergebnissen (innerhalb von 5 Werktagen, sofern nicht anders vereinbart)
d) Teilnahme an vereinbarten Meetings, Workshops und Abstimmungsterminen
e) Bereitstellung von Inhalten und Daten in abgestimmtem Format
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Fehler oder gewünschte Anpassungen so detailliert wie möglich schriftlich mitzuteilen.
(3) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz schriftlicher Mahnung mit angemessener Fristsetzung nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall vollständig zu vergüten.
§ 8 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen oder eines definierten Projektabschnitts wird der Auftragnehmer den Auftraggeber zur Abnahme auffordern.
(2) Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Aufforderung begründete Mängel schriftlich rügt oder die Leistung produktiv nutzt.
(3) Unwesentliche Mängel, die die Funktionalität nicht erheblich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, erbrachte Leistungen und Inhalte (z. B. Webseiten, Landingpages, Kampagnen) auf inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen und zu bestätigen. Der Auftragnehmer haftet nicht für redaktionelle Fehler in vom Auftraggeber bereitgestellten oder freigegebenen Inhalten.
§ 9 Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 4 Wochen ab Abnahme.
(2) Bei berechtigten Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist. Schlägt die Nachbesserung nach zwei Versuchen fehl, kann der Auftraggeber den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
(3) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Fehler oder Störungen, die verursacht werden durch:
a) Änderungen, die der Auftraggeber oder Dritte ohne Zustimmung des Auftragnehmers vorgenommen haben
b) Updates oder Änderungen an Drittanbieter-Plattformen (z. B. CRM-Systeme, CMS, APIs, Hosting-Umgebungen)
c) Unsachgemäße Bedienung oder Nutzung d) Fehlende oder fehlerhafte Daten des Auftraggebers
(4) Bearbeitungen von Mängeln erfolgen während der regulären Arbeitszeiten (Mo–Fr, 10:00–18:00 Uhr), sofern nicht anders vereinbart.
§ 10 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
(4) Die Gesamthaftung des Auftragnehmers ist, mit Ausnahme der Fälle nach Absatz (1), auf die jeweilige Netto-Auftragssumme begrenzt.
(5) Beratungsleistungen des Auftragnehmers sind als Empfehlungen zu verstehen und stellen keine Garantie für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg dar.
(6) Der Auftraggeber ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.
(7) Von Schadensersatzansprüchen Dritter, die im ursächlichen Zusammenhang mit der Erfüllung der Vertragspflichten durch den Auftraggeber stehen, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer vollumfänglich frei.
§ 11 Eigentumsrechte und Nutzungsrechte
(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung der Vergütung ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den im Rahmen des Projekts erstellten Arbeitsergebnissen ein, soweit diese speziell für den Auftraggeber erstellt wurden.
(2) Tools, Methoden, Templates, Frameworks und Know-how, die der Auftragnehmer vor oder während des Projekts entwickelt hat und die nicht ausschließlich für den Auftraggeber erstellt wurden, verbleiben im geistigen Eigentum des Auftragnehmers.
(3) Lizenzen für Drittanbieter-Software (z. B. CRM-Systeme, CMS-Plattformen, Plugins) sind nicht Bestandteil des Vertrages, unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen des Drittanbieters und werden vom Auftraggeber eigenständig mit dem jeweiligen Anbieter abgeschlossen und finanziert. Der Auftragnehmer steht in keinem vertraglichen Verhältnis zu diesen Anbietern und ist weder für den Abschluss noch für die Aufrechterhaltung dieser Lizenzen verantwortlich.
(4) Domain-Inhaberschaften und Administratorrechte werden, wenn nicht anderweitig vereinbart, an den Auftraggeber übertragen.
§ 12 Referenznennung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber nach Projektabschluss als Referenzkunden zu nennen und das Projekt in allgemeiner Form für eigene Marketingzwecke darzustellen. Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit schriftlich widersprechen.
§ 13 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.
(3) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt über die Vertragslaufzeit hinaus für einen Zeitraum von 2 Jahren.
§ 14 Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der DSGVO sowie aller anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
(2) Soweit personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
(3) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftragnehmer auf einer gültigen Rechtsgrundlage erfolgt.
§ 15 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag beginnt mit der Auftragserteilung und endet mit der vollständigen Erbringung und Abnahme aller vereinbarten Leistungen.
(2) Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
a) die andere Partei trotz schriftlicher Mahnung mit angemessener Fristsetzung wesentliche Vertragspflichten nicht erfüllt b) über das Vermögen der anderen Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird
(3) Im Falle einer Kündigung sind bereits erbrachte Leistungen anteilig zu vergüten. Eine Rückzahlung der Anzahlung ist ausgeschlossen, soweit diese erbrachte Leistungen abdeckt. Bereits gezahlte Vergütungen für noch nicht erbrachte Leistungen werden anteilig erstattet.
(4) Bei Kündigung händigt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich alle bis dahin vorliegenden Arbeitsergebnisse inklusive Teilergebnisse vollständig aus.
§ 16 Mitteilungspflichten
Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche Änderungen ihrer Anschriften oder Kontaktdaten der jeweils anderen Partei unverzüglich mitzuteilen.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie der jeweiligen Verträge bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(2) Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei zulässig.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(5) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Gernsbach, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Stand: März 2026

